Universale Wissensspeicher – die Vision digitaler Bibliotheken
Die Welt der Bibliotheken verändert sich derzeit fundamental. Durch die Informations- und Kommunikationstechnologien entstehen eine Reihe neuer Möglichkeiten, um die in den Bibliotheken archivierten Informationen effektiver und bequemer zu nutzen. Gleichzeitig treten damit aber auch eine Reihe von technischen, bibliothekswissenschaftlichen und juristischen Herausforderungen auf.
Aufgabe einer Bibliothek ist es, das in Medien (Büchern, Tonträgern) enthaltene Wissen zu archivieren und bei Bedarf, d. h. auf Anfrage und gegebenenfalls ausschließlich vor Ort, zur Verfügung zu stellen. Bibliotheken sichern damit nicht nur das verfügbare Kulturgut einer Gesellschaft, sondern sie wirken gleichzeitig auch volksbildend sowie als wichtiger Baustein von Forschung und Lehre. Bibliotheken waren und sind so elementare Grundlagen für das kollektive Wissen in einem Kulturkreis. Eine hohe Qualität und Nutzungsintensität von Bibliotheken kann entsprechend auch als gesellschaftlicher Standortvorteil betrachtet werden. Noch gilt, dass die Bibliotheken die meistgenutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen Deutschlands sind (1).
Internetsuche – Schmalspur-Wissen?
Durch das Internet ist die Bedeutung der Bibliotheken in den letzten Jahren stark unterspült worden. Die vorhandenen Suchmaschinen bieten auf entsprechende Anfragen millionenfache Trefferquoten, und diese Fülle suggeriert mindestens, dass die gewünschte Antwort in den Treffern schon enthalten sein wird, in der Regel genügt dazu die Auswertung der ersten 1 – 2 Trefferseiten. Mit Wikipedia kann auf eine inzwischen umfangreiche Enzyklopädie zurückgegriffen werden, die in ihrer Aktualität und Geschwindigkeit kaum von den traditionellen Produkten zu schlagen ist. Dies reicht scheinbar für die Beschäftigung auch mit zahlreichen wissenschaftlichen Themen aus, beispielsweise bei der Ausarbeitung einer Hausarbeit.
Tatsächlich aber deckt das Internet nur einen Bruchteil dessen ab, was an Literatur und anderen Kulturprodukten in Bibliotheken verfügbar gehalten wird. Die Reduktion von Recherchen auf das Internet führt zwangsläufig zu einer Schmalspur-Rezeption des vorhandenen Wissensfundus. So werden beispielsweise ganze wissenschaftliche Strömungen ausgeblendet, und die Lektüre beschränkt sich überwiegend auf – qualitativ dazu noch teilweise fragwürdige – Sekundär- und Tertiärliteratur. Provokant gesagt: Relevanz im Sinne der Wissensnutzung ergibt sich immer weniger aus der Bedeutung eines bestimmten Werks und immer mehr aus der Verfügbarkeit der Quellen durch den schnellen Mausklick. Schmalspur-Rezeption führt mittelfristig aber eben auch zu Schmalspur-Wissen.
Gleichzeitig haben die Bibliotheken angesichts des rasant wachsenden Marktes an Literatur sowie an Audio- und Videomedien ihren Auftrag zu erfüllen und den freien Zugang zu Informationen sicherzustellen. Zunehmend gewinnen Medien an Bedeutung, die gar nicht zum Leihbestand einer traditionellen Bibliothek gehören.
Digitale Bibliotheken
Bibliotheken sind prädestiniert dafür, mit ihrem umfassenden Kulturangebot die Qualität der im Internet angebotenen Information zu bereichern. Diese Möglichkeit haben sie bereits seit längerem auch erkannt und damit begonnen, Medienbestände zu digitalisieren. Die Digitalisierung ermöglicht letztlich eine von ihrem ursprünglichen physikalischen Speicher unabhängige Präsentation der Inhalte. Rein technisch gesehen entfallen dadurch die zeitlichen und räumlichen Beschränkungen des Medienzugriffs. Darüber hinaus ergeben sich auch neue Möglichkeiten in der Archivierung von Kulturgütern.
Sofern die Bibliotheken auch weiterhin den Anspruch erheben, das gesamte Kulturgut zu verwalten, müssen sie darüber hinaus ihr Spektrum hinsichtlich der zu archivierenden Wissensquellen erweitern. Im Internet entstehen inzwischen eine Vielzahl ausschließlich digitaler Publikationen (Texte, Musik, Videos), also Kulturgüter, die in gedruckter oder gepresster Form gar nicht vorliegen. Hinzu kommt, dass solche Publikationen zunehmend nicht mehr über Verlage sondern von den jeweiligen Autoren oder Produzenten selbst distribuiert werden. Eine qualitative Vorselektion, wie sie z. B. die Produktion eines Buches oder Tonträgers darstellt, ist hier also nicht gegeben. In kollaborativ erstellten Werken (z. B. Wikis oder Blogs) ist noch nicht einmal die Autorenschaft eindeutig oder die Autoren agieren anonym. Es werden also neue Selektionskriterien und -strategien für die Aufnahme und Bewertung von Wissensträgern in den Bestand einer Bibliothek notwendig.
Gut vorstellbar ist in diesem Zusammenhang, dass Nutzer die in einer Bibliothek archivierten Medien – bzw. deren Inhalte – kommentieren, annotieren und bewerten. Neben die fachmännische Beschreibung von Medien durch die Bibliothekare selbst tritt damit die Interaktion zwischen den Nutzern der jeweiligen Information.
Digitale Bibliotheken als europäische Strategie
Digitale Bibliotheken sind fester Bestandteil des strategischen Rahmenwerks der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der Informationsgesellschaft “i2010″. Europa möchte zum Vorreiter im Bereich der digitalen Bibliotheken werden und europaweite digitale Bibliotheken mit innovativen Zugangsdiensten entwickeln. Die Vorstellung ist es dabei, dass jeder jederzeit und ortsunabhängig auf die Medienbestände der Bibliotheken zugreifen und sie nutzen kann.
Von dieser Vision der digitalen Bibliothek als universalem Wissensspeicher, der das europäische “kulturelle Erbe” über das Internet verfügbar macht und erweitert, ist die Praxis derzeit allerdings noch weit entfernt.
- Nur ein geringer Teil der in Bibliotheken aufbewahrten Medien steht bisher überhaupt digital zur Verfügung. Mit der Digitalisierung der Inhalte wachsen auch die Anforderungen an das Daten-Management und die Archivierung dieser digitalen Inhalte.
- Um den Nutzern Zugriff auf die enorme Masse der in Bibliotheken verfügbaren Inhalte zu ermöglichen, müssen bedienungsfreundliche Recherchewerkzeuge entwickelt werden, damit die gewünschten Informationen auffindbar und damit nutzbar werden.
- Schon aus vertriebsrechtlichen Gründen können die in Bibliotheken verfügbaren Informationen häufig nicht einfach online gestellt werden. Die technische Realisierung bedarf hier zunächst einer juristischen Grundlage, die die Zugriffsmöglichkeiten auf Bibliotheksarchive regelt.
Daher fördert die Europäische Union über mehrere Programme (eContentplus: 60 Mio. Euro; FP6: 36 Mio. Euro; FP7: 203 Mio. Euro) die Weiterentwicklung der digitalen Bibliotheken. Insbesondere setzt die Europäische Union auf die Vernetzung mehrerer lokal verteilter Sammlungen, bei denen jedoch der Zugriff und die Suche nach den gewünschten Informationen zusammengeführt werden soll. Ein prominentes Beispiel ist das Leuchtturmprojekt “Europeana” (2), in dem der Prototyp für eine digitale Bibliothek entsteht.
Es ist leicht vorstellbar, dass mit der Etablierung digitaler Bibliotheken auch ein Verdrängungswettbewerb innerhalb des europäischen Raums einsetzen wird, weil durch den Online-Zugang zu Informationen auch die Nutzung der klassischen Bibliotheken in ihrer regionalen Vielfalt noch weiter in Frage gestellt wird.
Auch im THESEUS-Programm liegt mit dem Projekt CONTENTUS ein Schwerpunkt im Bereich der digitalen Bibliotheken. Unter der Leitung der Deutschen Nationalbibliothek, die auch auf europäischer Ebene gut vernetzt ist, werden von der Deutschen Thompson und mehreren weiteren Technologie-Partnern automatisierte Prozesse für die Bereitstellung von multimedialem Wissen entwickelt. Ein Schwerpunkt des Projekts sind Lösungen für die kostengünstige Verarbeitung großer multimedialer Bestände. Darüber hinaus sollen in CONTENTUS (3) die Voraussetzungen für eine rechtssichere Bereitstellung von Inhalten geschaffen werden. Ein dritter Schwerpunkt sind neuartige Recherchemöglichkeiten für Nutzer und deren Integration in eine Plattform für das wissenschaftliche Arbeiten mit digitalen Inhalten.
Breitenwirkung
Mit den zahlreichen inzwischen verfügbaren mobilen Endgeräten zur Rezeption von elektronischen Büchern sowie von Audio- und Videodaten sind technisch die Voraussetzungen für die Distribution von Kulturgütern aller Art gegeben. Wenngleich dies derzeit überwiegend durch den elektronischen Versandhandel und von Verlagen genutzt wird (vgl. Der Spiegel 27/2008, S. 114), können die internetbasierten Infrastrukturen in vergleichbarer Weise eingesetzt werden, um das Angebot der digitalen Bibliotheken in die Breite zu tragen. Ein gewisses Problem ist hierbei allerdings die Wahrung des Urheber- und Leistungsschutzrechts, dessen Stärkung auch in jüngerer Zeit wieder durch den Deutschen Kulturrat sowie eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags unterstrichen wurde.
Dabei lassen sich die traditionellen Verleihstrukturen der Bibliotheken schon heute auf den digitalen Zugang übertragen: So bietet eine seit 2007 rapide wachsende Zahl von Stadtbibliotheken über das vom Wiesbadener Unternehmen DiviBib entwickelte System der “Onleihe” (4) Zeitschriften, eBooks sowie audiovisuelle Medien zum Download an. Die Anzahl der digital nutzbaren Exemplare ist jeweils auf den Bestand der Bibliothek beschränkt, sodass ein interessierter Nutzer gegebenenfalls warten muss, bis das entsprechende Exemplar wieder freigegeben wird. Die jeweilige Leihfrist, nach deren Ablauf die heruntergeladene Datei nicht mehr geöffnet werden kann, wird über Verfahren des Digital Rights Management (DRM) verschlüsselt gespeichert.
Der Anpassungsprozess der Bibliotheken an die digitale Welt ist damit in vollem Gange.
Autor: W. Mattauch