Geschützte Distribution von Inhalten: zur Bedeutung des Digital Rights Management
Digital Rights Management (DRM) bietet Lösungen für den Schutz des Urheberrechts in digitalen Dokumenten und deren Vertrieb, seien es Audiodateien, Videodateien, elektronische Bücher oder Zeitschriften. DRM galt in der Unterhaltungsindustrie lange als geeignetes Mittel, um die Internet-Piraterie einzudämmen und um steigende Kosten im Bereich der Rechte- und Lizenzverwaltung zu senken. Inzwischen orientiert sich vor allem die amerikanische Unterhaltungsindustrie an Vertriebsmodellen, die ohne DRM auskommen. Der Beitrag erörtert die Relevanz und die Perspektiven der DRM-Technologien.
Die vielschichtige DRM-Kontroverse
Die Bedeutung des Digital Rights Management (DRM) zur Distribution von geschützten Inhalten über das Internet unterliegt seit Jahren einer kontroversen Debatte.
Diese Debatte wurde in den vergangenen Monaten neu genährt durch widersprüchliche Aussagen aus der Wirtschaft hinsichtlich des Einsatzes der vorhandenen Technologien. So bezeichnet etwa der Unternehmensverband BITKOM DRM als eine Kerntechnologie der digitalen Wirtschaft und als Wachstumsfeld der deutschen IKT-Wirtschaft, in das sich zu investieren lohne [Bitk08]. Gleichzeitig haben sich eine Reihe großer Online-Musikdienste, deren Interesse am Vertrieb geschützter Inhalte von hoher Bedeutung für die DRM-Entwicklung war, strategisch aus den Schutztechnologien zurückgezogen [Han08]. Bereits 2007 berichtete der Anbieter “Musicload” (Deutsche Telekom AG), DRM mache die Nutzung von heruntergeladener Musik für drei von vier Kunden zu kompliziert und behindere deshalb die Entwicklung eines Massenmarktes für legale Downloads [Fis07]. Durch kostengünstige Abonnement-Modelle für den Bezug von Musikstücken oder Filmen verlieren die Schutzmechanismen an Bedeutung.
Zweitens speist sich die Debatte um DRM über den Versuch, Internetpiraterie von staatlicher Seite durch eine schärfere Gesetzgebung einzudämmen. DRM-Technologien lassen sich hier zwar als Kontrollinstrumente nutzen, geraten jedoch schnell in Konflikt mit den Datenschutzbestimmungen. Insbesondere werden beim Vertrieb elektronischer Medien von den Verkaufsplattformen personenbezogene Daten erhoben, die über das für die reine Vertragsabwicklung notwendige Maß hinausgehen [GPM05].
Drittens lässt sich aus technischer Sicht ein wirksamer Schutz der Inhalte nur über Restriktionen in deren Nutzung herstellen, beispielsweise durch die Bindung von Medien an ein definiertes Endgerät. Diese Restriktionen haben in der Vergangenheit zu Akzeptanzproblemen bei Konsumenten geführt, und dies auch berechtigterweise: So hatte beispielsweise Microsoft für Juli 2008 angekündigt, seine DRM-Server aus dem Verkehr zu ziehen, weil die Technologie zu schwer beherrschbar sei. Kunden von MSN Music hätten dadurch mittelfristig (z. B. beim Kauf eines neuen Rechners) die Möglichkeit verloren, die von ihnen erworbenen Titel zu nutzen. Auf Druck der Electronic Frontier Foundation (EFF) verschob Microsoft seine Entscheidung nun auf das Jahr 2011 [Geh08].
Erschwerend kommt für die Diskussion hinzu, dass der Begriff “Digital Rights Management” nicht einheitlich zu sehen ist, sondern in Wirklichkeit eine Reihe sehr unterschiedlicher Technologien, Betreibermodelle, Verschlüsselungsstandards und Schutzkonzepte umfasst und insgesamt ein weit gefächertes Konzept darstellt. Faktisch lässt sich die Diskussion also nicht auf einer allgemeinen, übergeordneten Ebene führen, sondern die Auswahl geeigneter Technologien muss sich an einer Vielzahl von Faktoren orientieren (Art des Mediums, Schutzbedarf des Inhalts, Vertriebsrelevanz des Inhalts, Vertriebswege, verwendbare Nutzerendgeräte usw.). Beispielsweise wird für einen bestimmten Medientyp (z. B. eBook) ein jeweils unterschiedliches Schutzkonzept benötigt, je nachdem ob ein entsprechendes Dokument vertrieben werden soll (z. B. Verlag, Vertriebsportal), kostenfrei verliehen werden soll (z. B. Online-Bibliothek) oder ob durch den Schutz die Distribution generell unterbunden werden soll (z. B. Unternehmensdokumente, Kinofilme).
DRM – Stand und Entwicklungsbedarf
Die skizzierten Problemstellungen haben sich in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verändert [vgl. LSS03]. Sie basieren letztlich auf der Eigenschaft digitaler Objekte, auf einfache Weise verlustfrei kopiert und weitergegeben werden zu können. Dies berührt insbesondere die wirtschaftlichen Interessen der Urheber sowie der Vertreiber der digitalen Objekte. DRM-Systeme unterstützen diese Interessenten dabei, die Verwendung der digitalen Objekte durch den Nutzer zu definieren bzw. die so definierte Nutzung durch technische Einschränkungen und andere DRM-Verfahren sicherzustellen. Ebenso lassen sich durch DRM nutzungsabhängige Bezahlmodelle unterstützen. Die juristischen Grundlagen des DRM [Arlt06] sowie die in der Praxis eingesetzten technischen Konzepte sind wissenschaftlich gut dokumentiert [LSS03, PT04, Wiki08].
Dabei unterstützen die auf dem Markt existierenden DRM-Systeme, je nach Hersteller, unterschiedliche Datenformate und Endgeräte. Lösungen für das DRM bieten beispielsweise Microsofts Windows Media Rights Manager (WMRM), IBMs Electronic Media Management System (EMMS), InterTrusts Rights System und RealNetworks RealSystems Media Commerce Suite (RMCS).
Zu den Basistechnologien des Digital Rights Management gehören:
- Verschlüsselungstechnologien, z. B. digitale Signaturen, mit denen die Nutzungsberechtigung überprüft und der Zahlungsverkehr beim Erwerb der digitalen Objekte geregelt werden kann.
- Wasserzeichen, bei denen Urheberrechtsmarkierungen für den Nutzer sichtbar oder auch unsichtbar in digitale Objekte eingebunden werden und mit denen sich Manipulationen des Objekts erkennen lassen.
- Rechtedefinitionssprachen, die die Möglichkeiten der Nutzung (z. B. Endgerät, Zeitraum, Nutzungshäufigkeit, Druckbarkeit) steuern und kontrollieren.
Die Wirksamkeit der Technologien unterliegt prinzipiellen Einschränkungen (“Analoge Lücke”). So können z. B. geschützte eBooks, deren Nutzung das Drucken, aber nicht die Weitergabe, gestatten, in gedruckter Form kopiert, manipuliert und verteilt werden. Ebenso können beispielsweise Audiodateien grundsätzlich analog aufgezeichnet und neu digitalisiert werden. Darüber hinaus existieren kommerzielle Werkzeuge, wie z. B. Tunebyte oder FairUse4WM, die den Kopierschutz in Audiodateien bequem aufheben. Bislang wurden sämtliche gängigen
DRM-Systeme umgangen, sobald sie eine bestimmte Bedeutung erlangt hatten.
Aber nicht nur die Unwirksamkeit von Schutzmechanismen stellt ein Problem dar, sondern auch deren Wirksamkeit. Für den Verbraucher stellt DRM insofern eine erhebliche Einschränkung dar, als
- bei der Bindung von Objekten an bestimmte Endgeräte mit dem Verlust des Geräts auch das Recht an den gekauften digitalen Objekten verloren gehen kann,
- bei Beschaffung eines neuartigen Endgerätes die erworbenen Objekte mit diesem Gerät nicht mehr genutzt werden können,
- bestimmte Endgeräte nur den Bezug von digitalen Objekten bei bestimmten Online-Händlern erlauben,
- dass durch die Lizenzprüfung Nutzerprofile erstellt werden können, die nicht im Interesse des Kunden liegen,
- dass der Umgang mit Lizenzen zu erweiterten Anforderungen in Computersystemen führt oder gar
- dass durch die DRM-Technologien (z. B. der von SonyBMG eingesetzte Kopierschutz für Audio-CDs) die Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Computersystemen gefährden kann.
Bislang konzentrierten sich die Konzepte zum DRM überwiegend auf die Bedarfe der Unterhaltungsindustrie (Musik-Vertrieb, Klingeltöne, Video-on-Demand, Spiele). Sie unterstützen insbesondere Marketingstrategien für kurzfristig aktuelle “Blockbuster”, deren Bedeutung in den meisten Fällen nach kurzer Zeit rapide abnimmt.
Inzwischen breitet sich das Anwendungsspektrum für DRM-Technologien jedoch zunehmend aus. Dazu gehören der Vertrieb elektronischer Bildungsgüter (eBooks, eZeitschriften, eZeitungen) [GPM05], aber auch der Schutz des geistigen Eigentums von Unternehmen [Bitk08] oder der Schutz patientenbezogener Dokumente im Gesundheitswesen [LSS03]. Auch im Zusammenhang mit der Entwicklung von eingebetteten Systemen im Automobilbereich [Wiki08] oder mit webbasierten B2B-Diensten (eServices) werden Schutzmechanismen absehbar eine Rolle spielen. Neben dem gewerblichen Schutz von Dokumenten kann auch der Schutz “kreativer Online-Inhalte”, die von Privatpersonen über Online-Portale distribuiert werden, ein Anwendungsfeld für DRM darstellen.
Darüber hinaus wird sich das Nutzungsspektrum erweitern durch den Massenabsatz von mobilen Endgeräten mit entsprechenden Medienfunktionen (z. B. Handys) und Netzzugängen (mobiler Internet-Breitbandzugang). Diese Geräte wurden bislang nur von einer eingegrenzten Bevölkerungsgruppe genutzt und verfügen nach und nach auch über die notwendigen DRM-Entschlüsselungstechnologien. Die Entwicklungen auf dem mobilen Endgerätemarkt ermöglichen perspektivisch auch neue Geschäftsmodelle für den Medienvertrieb. Die zunehmende Bedeutung des DRM ist auch daran abzulesen, dass sich der Umsatz mit entsprechenden Technologien beispielsweise zwischen 2005 und 2006 mehr als verdreifacht hat [Bitk08].
Festzuhalten ist, dass ein Bedarf an wirksamen Schutzmechanismen zur Wahrung der Urheberrechte, aber auch zur Wahrung des Vertriebs von (wissensbasierten) Quellen, auch weiterhin und in Zukunft voraussichtlich noch deutlich stärker als heute besteht. Festzuhalten ist aber auch, dass die bisher eingesetzten Lösungen seit Jahren nicht den Anforderungen der verschiedenen Interessensgruppen genügen. Insofern weist DRM eindeutig eine hohe Forschungsrelevanz auf.
Das Fraunhofer IDMT plädiert für eine grundsätzlich neue Sichtweise bei der Konzeption von DRM-Lösungen. Anders als bisher dürfe nicht das digitale Datenobjekt den Mittelpunkt der Konzeption darstellen, “sondern der Nutzer, der individuell passende Nutzungsrechte erwirbt, in Anspruch nimmt und gegebenenfalls auch weitergeben will. Eine solche Orientierung an dem Nutzer erfordert neue DRM-Konzepte, die wir als ‘nutzerorientiertes DRM’ bezeichnen. Sie sind nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Datenschutzkonformität und der Usability, sondern vor allem auch für die Akzeptanz bei den Nutzern von großer Bedeutung. Eine solche Umorientierung ist innovativ, weil sie bei der technischen Gestaltung die Erfüllung von Datenschutzanforderungen mit der Orientierung an einem an der Nachfrage orientierten Geschäftsmodell verbindet” [GPM05, S. 201].
Auf Grund von Fallstudien rät Capgemini Unternehmen zum “Einsatz von dosierten Schutzmaßnahmen in Verbindung mit einem tragfähigen Geschäftsmodell und flexibler Rechteeinräumung für hohe Kundenakzeptanz” [HÜFR04, S. 25]. Die Akzeptanz von kostenpflichtigen geschützten Inhalten steige signifikant, wenn dem Kunden zusätzlich kostenlose produktbezogene Mehrwerte angeboten würden. Darüber hinaus seien die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodell, Produktstrategie und Kundengruppe genau abzuwägen.
Für den BITKOM stellt DRM ebenfalls mehr als ein Forschungsthema dar. Er schlägt deshalb eine forschungspolitische Initiative vor, bei der über einen zukunftsorientierten Dialog zwischen Wirtschaft, Politik und Verbrauchern ein neues DRM-Regime etabliert werden soll, das den Anforderungen der digitalen Wirtschaft gerecht wird.
Das Digital Rights Management im internationalen Umfeld
In Deutschland ist der Einsatz von DRM durch das Urheberrecht (§ 108b UrhG) abgedeckt, das die Weitergabe digitaler Objekte unter Umgehung bzw. Entfernung technischer Schutzmaßnahmen unter Strafe stellt (zu privaten Zwecken mit bis zu 1 Jahr Gefängnis, zu gewerblichen Zwecken mit bis zu 3 Jahren Gefängnis).
Diese Regelung geht einher mit der europäischen Copyright Direktive [EUCD01], die die Mitgliedsstaaten 2001 dazu aufforderte, wirksame Schutzmaßnahmen einzuführen gegen das wissentliche und unerlaubte Entfernen oder die Manipulation von DRM-Informationen sowie die Distribution von Informationen über digitale Objekte, bei denen ein Kopierschutz entfernt wurde (Artikel 7). Ebenso sollen Schutzmaßnahmen gegen Geräte, Produkte oder Dienste getroffen werden, mit denen sich das Digital Rights Management aushebeln lässt (Artikel 6).
Europäische Union
Für die EU spielt DRM auch als alternatives Kompensationssystem für Autoren eine Rolle. Bislang werden in mehreren Mitgliedsstaaten Geräteabgaben z. B. auf Kopiergeräte, Musik- und Videokassetten erhoben, um damit Einnahmeausfälle von Autoren, die durch (analoges) Kopieren entstehen, zu kompensieren. 2004 plante die EU Kommission über eine entsprechende Erweiterung der EUCD, dass Geräte, die mit DRM ausgestattet sind (und sich daher nicht zum Kopieren eignen), von der EU begünstigt vertrieben werden sollen [Geh06].
Im Januar 2008 beschloss die Europäische Kommission, der europäischen Branche für Online-Inhalte neuen Schub zu geben. Viviane Reding setzte sich dafür ein, die Musik-, Film- und Spiele-Industrie zu stärken und ihr EU-weite Rechtssicherheit zu verschaffen und gleichzeitig den Urhebern kreativer Inhalte eine angemessene Entlohnung sowie den Verbrauchern breiten Zugang zu einem reichen Online-Angebot zu ermöglichen. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich für den EU-Raum auf einheitliche DRM-Standards und Lizenzabkommen zu einigen. Das strategische Dokument “Kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt” ist seitdem der Ausgangspunkt für neue EU-Maßnahmen, die die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, grenzüberschreitender Dienste und verbraucherfreundlicher Angebote unterstützen sollen.
Australien
In Australien gilt seit 2000 der “Digital Agenda Copyright Amendment” (DACA) Act. Das Gesetz führte neue Rechtsmittel gegen die Veränderung von DRM-Informationen ein. Die Entwicklung, der Vertrieb und der Handel mit illegalen Entschlüsselungsgeräten (Decodern) sind verboten und werden sanktioniert, sofern diese nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Illegal ist ebenso die Entwicklung oder Bereitstellung von Computerprogrammen bzw. der Import, Vertrieb und Handel mit Geräten, mit denen sich
DRM-Systeme umgehen lassen. In Australien gelten eine Reihe von Ausnahmen für das Kopieren von Copyright-geschütztem Material: so etwa die Verwendung für Sicherheitstests, die Verwendung durch Büchereien, Archive, Bildungs- und Behinderteneinrichtungen sowie für die Nutzung durch die Krone. Insgesamt ähneln die australischen Bestimmungen und deren Handhabung der amerikanischen Rechtsprechung.
Vereinigte Staaten von Amerika
In den USA wird DRM über den 1998 erlassenen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gesetzgeberisch gestützt. Dieser verbietet die Entwicklung und Verbreitung von Werkzeugen zur Umgehung des Digital Rights Management, auch für legale Zwecke. Auf dieser Basis wurden in den USA bereits eine Reihe von öffentlichkeitswirksamen Gerichtsprozessen auch gegen Forschungsinstitute und Open Source-Entwickler geführt, beispielsweise 1999 gegen 2600.com, ein OpenSource Software-Forum, in dem DeCSS zur Entschlüsselung von geschützten DVDs entwickelt wurde.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der europäischen und der amerikanischen Gesetzgebung besteht darin, dass in den meisten europäischen Ländern das Kopieren legal erworbener Inhalte zum Eigengebrauch ausdrücklich erlaubt ist. Hingegen existiert in der amerikanischen Gesetzgebung kein diesbezüglich anwendbares Gesetz, sondern die Gerichte entscheiden von Fall zu Fall auf den Prinzipien des “Fair Use” und “First Scale” [Ros06]. Das “Fair Use” ermöglicht beispielsweise Copyright-Verletzungen durch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, aber auch private Sicherungskopien und den Weiterverkauf von Gütern.
Das Digital Rights Management steht in einem Spannungsverhältnis zu den Prinzipien des “Fair Use”. Beispielsweise unterbindet DRM bei wissenschaftlichen Arbeiten, die im Internet angeboten werden, deren kostenlose Nutzung. Das Kopieren wissenschaftlicher Publikationen ist dem amerikanischen Forscher daher generell erlaubt, nicht aber das Entfernen eines technischen Kopierschutzes. Entsprechend findet die Technologie in den USA daher auch zahlreiche Kritiker.
Zu den wichtigsten Kritikern von DRM in den USA gehört die Free Software Foundation, nach deren Ansicht die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten von Materialien durch Copyright-Besitzer nicht mit den bestehenden Gesetzen einhergeht (unangemessene Einschränkung legaler Nutzeraktivitäten). Die Juristen-Vereinigung “Electronic Frontier Foundation” sowie andere DRM-Gegner betrachten DRM-Systeme darüber hinaus als wettbewerbsverzerrende Unternehmenspraxis (vgl. z. B. die proprietäre Lösung des Apple iPod).
Rosenblatt [Ros06] argumentiert, DRM sei grundsätzlich abzulehnen, weil es die Balance zwischen Urheber- und Verbraucherrechten deutlich zu Gunsten der Urheber und Vertreiber verschiebe und weil durch DRM eine unangemessene Vermischung der Urheber- und Nutzungsrechte mit Vertriebsregelungen stattfinde. Im Wesentlichen profitierten vom DRM weniger die Autoren und Künstler als die Vertreiber – was sich nicht zuletzt darin zeige, dass DRM von unabhängigen Musiklabels kaum genutzt werde. Darüber hinaus sei der internationale Vertrieb von DRM-geschützten Medien auf Grund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen z. B. in den USA und Europa problematisch.
Die Medienlobby in den USA hat mehrfach erfolglos versucht, das Digital Rights Management stärker gesetzlich zu verankern bzw. die Distribution ungeschützter Medien zu unterbinden. 2002 scheiterte der Gesetzesantrag zweier US-Senatoren, mit dem sämtliche Technologien verboten werden sollten, bei denen Inhalte ohne DRM-Schutz genutzt werden konnten. Im Jahr 2004 entschied sich der US-Kongress dagegen, im sogenannten “Induce Act” P2P-Plattformen auf Grund des “Anreizens zur Rechtsverletzung” (Induce Infringement), weil ausreichende Bewertungskriterien für den Tatbestand des Anreizens fehlten. Auch der Versuch, die Ausstattung von Fernsehgeräten mit DRM-Technologien gesetzlich zu regeln (“Broadcast Flag”) oder das analoge Kopieren von digital geschütztem Material zu unterbinden (“Analog Hole”), scheiterte.
Fazit
Zusammengefasst bestehen weltweit Interessenskonflikte im Hinblick auf die Anforderungen für den Schutz digitaler Objekte, die eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung geeigneter DRM-Lösungen wären. Gleichzeitig weitet sich das Anwendungspotenzial für die Schutzmechanismen aus. Die technologische Diskussion um das DRM krankt damit insgesamt weniger an den je nach Verwendungszweck notwendigen technischen Herausforderungen als vielmehr an den unterschiedlichen kulturellen Diversitäten und den juristischen Unklarheiten.
Literatur
- [Arlt06] Arlt C.: Digital Rights Management Systeme. Beck Juristischer Verlag, 2006
- [Bitk08] Bitkom-Projektgruppe Digital Rights Management: Digitales Rechtemanagement – Kerntechnologie der digitalen Wirtschaft Schriftenreihe Politik, Band 2. Berlin, 2008
- [EUCD01] Directive 2001/29/EC of the European Parliament and of the Council of 22 May 2001 on the harmonisation of certain aspects of copyright and related rights in the information society. Official Journal L 167 , 22/06/2001 P. 0010 – 0019
- [EU08] EU-Pressemitteilung: Kommission sieht Bedarf für einen stärkeren und verbraucherfreundlicheren Binnenmarkt für Online-Musik, -Filme und -Spiele in Europa vom 03.01.2008: Download
- [Fis07] Fisher K.: Musicload: 75% of customer service problems caused by DRM: Download
- [Geh06] Gehring R.: EU will Urheberrechtsabgaben angeblich umgestalten: Download
- [Geh08] Gehring R.: Microsoft lässt DRM-Server für Musiklizenzen länger laufen. Nachricht vom 21.06.08: Download
- [GPM05] Grimm R., Puchta S., Müller M.: privacy4DRM. Datenschutzverträgliches und nutzungsfreundliches Digital Rights Management. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie (IDMT), 2005
- [Han08] Hansen S.: Digitales Rechtemanagement bei Online-Musikdiensten auf dem Rückzug. C’T online: Download
- [HÜFR04] Hess T., Ünlü V., Faecks W., Rauchfuß F.: Rechtemanagement als Lösungsansatz aus dem Digitalen Dilemma. Gemeinsame Studie des Instituts für Wirtschaftsinformatik & Neue Medien und CapGemini. Broschüre, 2004
- [LSS03] Liu Q., Safavi-Naini R., Sheppard N.P.: Digital rights management for content distribution. Conferences in Research and Practice in Information Technology Series; Adelaide, 2003, 49 – 58
- [PT04] Picot A., Thielmann H.: Distribution und Schutz digitaler Medien durch Digital Rights Management. Springer, Berlin 2004
- [Ros06] Rosenblatt B.: A Short Policy Analysis of Copyright Law and DRM in the United States. Technikfolgenabschätzung – Theorie und Praxis Nr. 2, 15. Jg., August 2006
- [Schm08] Schmitt K.: EU will Markt für DRM vereinheitlichen. CIO Business2Business: Download
- [Wiki08] Wikipedia: Digitale Rechteverwaltung: Download
Autor: W. Mattauch